Kinder haben ab dem ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Betreuung. Im Landkreis Böblingen gibt es das sogenannte TAKKI Modell.
Bei TAKKI entrichten Sie den Elternbeitrag direkt an Ihre Wohnortgemeinde. Diese legt auch die Kosten individuell für jede Familie, z.B.in Abhängigkeit des Einkommens fest. Der Beitrag orientiert sich an den Kosten der ortsansässigen Kitas. Im Gegensatz zur Kita müssen Sie Ihr Kind nicht für die gesamte Woche anmelden falls Sie weniger Betreuung brauchen.Berechnet werden dann auch nur die vereinbarten Zeiten.
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